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23.03.2018

Lese-Tipp: Mini-Fasten - Woche 3

Der dritte Teil des Coachings zum Intervallfasten von Prof. Dr. med. Andreas Michalsen und "Spiegel Wissen" knüpft an unsere Gewohnheiten in der traditionellen christlichen Fastenzeit an.
Immanuel Krankenhaus Berlin - Naturheilkunde - Nachrichten - Lese-Tipp - Onlinecoaching Intervallfasten - Verzicht auf Zucker und Weißmehl

In der traditionellen christlichen Fastenzeit vor Ostern verzichten wir häufig auf Alkohol, Süßes oder Fleisch. Wir umgehen Lebensmittel, die wir üblicherweise sehr gern und vielleicht auch häufig essen, um uns deren Verbrauch und Wert wieder bewusster zu werden. Wer es sich zutraut, kann zusätzlich zu seiner Variante des Intervallfastens auch auf ein bestimmtes Lebensmittel verzichten. Jedoch nicht, um es gänzlich zu verbannen, sondern um eine individuelle gesündere Alternative zu finden.
Auch in dieser Woche gibt es drei Varianten, aus denen man sich die geeignetste heraussuchen kann.

Variante 1: Cola und Co.

Sehr süße Getränke wie Cola, Limonade, Eistee und Saft enthalten viele Kalorien, die dem Körper aber nicht die nötige Energie liefern. Mit Mineralwasser oder Tee haben Sie eine gute Alternative für die Zuckerbomben. Und wenn Sie gar nicht länger auf einen Schluck Süßes verzichten mögen, mischen Sie sich zum Beispiel eine Saftschorle.

Variante 2: Suchtfalle Schokolade

Sicher ahnen Sie schon, was Sie gleich lesen werden: Lassen Sie Süßigkeiten und Knabbereien wie Chips, Kekse, Kuchen einmal liegen und stillen Sie Ihren Appetit stattdessen mit Gemüse, Obst und Nüssen. Manchmal braucht man aber seine Trostschokolade oder möchte auf einer Feier den Gastgeber nicht verprellen. In diesem Fall hilft es Ihnen vielleicht schon, auf etwa 70% Ihrer Naschereien zu verzichten. Sowie vor der Süßigkeit ein Stück Obst und Gemüse und grundsätzlich nur die Hälfte der üblichen Menge zu essen.

Variante 3: Weißbrot vermeiden

Weil beinahe jedes Brot, Brötchen, Croissant vollständig aus Weißmehl hergestellt wird, kann uns eine Abwechslung nicht schaden. Auch hier gilt: 70% der üblich gekauften Backwaren können Sie durch Vollkornprodukte ersetzen, erlaubt sind zum Beispiel auch Dinkelbrote.

 
 
 
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